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Mitgliedschaft

Auszüge aus den Vereinsstatuten:

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit ein gemeinnütziger und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt den Segelsport zu pflegen und zu fördern. Diesem Zweck dient der Club durch Errichtung und Erhaltung entsprechender Anlagen, durch Heranbildung von Nachwuchs- und Regattaseglern und durch Abhaltung jährlicher Regatten und Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen. Besonderer Wert wird auf rege Beteiligung am Clubleben, auf kameradschaftliches Verhalten der Mitglieder untereinander, insbesondere zwischen Jugend und Erwachsenen, gelegt, auf die Abhaltung von bedeutenden Segelregatten, um den Club zu nationalem und internationalem Ansehen zu verhelfen sowie von gesellschaftlichen Veranstaltungen, um die Kommunikation der Mitglieder untereinander zu fördern.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(2) Als ideelle Mittel dienen

a) Segeln als Freizeitsport
b) Teilnahme der Mitglieder an Segelregatten, im Namen des SCE, sowohl im SCE als auch in anderen Segelrevieren.
c) Beteiligung der Mitglieder bei der Organisation von Segelregatten im SCE.
d) Beteiligung der Mitglieder an der Erhaltung der Club-Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände, laufend und im Zuge von organisierten Arbeitseinsätzen oder eingerichteten Arbeitsteams

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen über Antrag an den Vorstand werden, der über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet. Die Aufnahme des Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit, nach Beibringung zweier Unterschriften (davon mind. 1 Vorstandsmitglied) als Empfehlung bzw. als Bürgen für das neu aufzunehmende Mitglied.

Als ordentliche Mitglieder können nur Personen in den Verein aufgenommen werden, die einen Wohnsitz in Ebensee haben. Ausnahmen von dieser Regelung kann die Jahreshauptversammlung auf Antrag des Vorstandes beschließen, sofern alle anderen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Die Mitgliedschaft wird wirksam durch die Einzahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Mitgliedsbeitrages. Daran anschließend folgt eine dreijährige Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vorstand jederzeit die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen wieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit aufkündigen. Der Mitgliedsbeitrag und die Liegeplatzgebühr für das betreffende Jahr verfällt zugunsten des SCE. Eine allfällige Aufnahmegebühr wird rückerstattet.

Eine einmal erworbene Mitgliedschaft bleibt auch dann aufrecht, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz wechselt, es sei denn, das Mitglied tritt aus dem Verein aus, oder wird entsprechend den Statuten rechtskräftig ausgeschlossen.

... das bedeutet:

1) Antrag an den Vorstand stellen.
2) Ein Vorgespräch mit einem Mitglied oder Vorstandsmitglied ist sicher sinnvoll
bezüglich der Beibringung zweier Unterschriften. Diese werden in der Regel durch
das vermittelnde Mitglied und den Vorstand erbracht.
3) Personen, die einen Wohnsitz in Ebensee haben, sind bevorzugt, da sie direkt
durch 2/3 Mehrheit im Vorstand aufgenommen werden können.
4) Für Personen, die nicht in Ebensee wohnen, wird in der Generalversammlung über
die Aufnahme entschieden.

Sich in die Gemeinschaft der SCE-Mitglieder einzuleben bedarf einer Begeisterung für den Segelsport, einer Freude an der Mitarbeit im Club und an Geselligkeiten rund um das Clubleben an sich.

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